Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel mit "Blumen - 1000 gute Gründe"

1. Allgemeine Bedingungen 
Der Gewinner wird, sofern nicht anders angegeben, per Losverfahren ermittelt und per Email benachrichtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung gestattet. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung des Gewinns auf einen Dritten ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Veranstalter sind "Blumen - 1000 gute Gründe" & Alles und Anderes. Teilnehmen kann nur, wer eigenhändig teilnimmt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienstleister für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Alles und Anderes behält sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden, insbesondere wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, etwa bei Hacker-Angriffen auf die Gewinnspiel-Website.
2. Regelungen zur Zuwendung des Gewinns 
Im jeweiligen Gewinnspiel wird der Gewinnspielpartner genannt sowie gekennzeichnet. Der Gewinn wird dem Gewinner vom Gewinnspielpartner zur Verfügung gestellt. Alles und Anderes vermittelt den Kontakt des Gewinnspielpartners zum Gewinner, so dass der Gewinner für die Durchführung des Gewinns einen Vertrag mit dem Gewinnspielpartner abschließen kann; weitere Leistungen von Alles und Anderes sind mit der Gewinnzusage nicht verbunden. Der Gewinner verpflichtet sich, etwaige Bedingungen des Gewinnspielpartners zu akzeptieren, insbesondere sämtliche von diesem geforderte Erklärungen abzugeben. Alles und Anderes behält sich vor, den Gewinner nachträglich vom Gewinn auszuschließen, wenn er die Bedingungen des Gewinnspielpartners nicht akzeptiert. Für Leistungen des Gewinnspielpartners übernimmt Alles und Anderes keine Haftung.
3. Haftungsausschluss 
Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Teilnehmer in besonderem Maße vertrauen durfte. Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

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